Informationen zum Jugendschutz
Warum setzen die Schattenzeilen überhaupt ein Jugendschutztor ein?
Die deutsche Gesetzgebung erfuhr hinsichtlich des Jugendschutzes im
Muss ich mein Alter jedes Mal neu bestätigen?
Nein. Wenn Du uns Dein Alter einmal über eines der Altersverifikationssysteme bestätigt hast, werden wir uns diese Information merken. Die geschützten Inhalte sind dann nach einem erneuten Einloggen sofort freigeschaltet.
Wir behalten uns jedoch vor, die Bestätigung der gespeicherten Altersverifikation in größeren Zeitabständen erneut zu fordern, um Missbrauch vorzubeugen.
Warum reicht die Eingabe meiner Ausweisnummer nicht aus?
Eine Altersverifikation durch Eingabe Deiner Ausweisnummer ist nicht möglich, da diese Möglichkeit auf Grund der deutschen Gesetzeslage als nicht ausreichender Jugendschutz angesehen wird. Die zu schützenden Inhalte dürfen nur Benutzern zugänglich gemacht werden, die persönlich ihr Alter nachgewiesen haben. Die Eingabe einer Ausweisnummer ist kein persönlicher Nachweis.
Warum reicht es nicht, wenn ich den Schattenzeilen eine Ausweiskopie per Fax sende?
Die Zusendung einer Ausweiskopie ist keine persönliche Überprüfung Deines Alters. Wir können nicht feststellen, ob eine uns zugesandte Ausweiskopie tatsächlich die Kopie des Ausweises des Absenders ist. Wir bitten Dich daher, von der Zusendung von Kopien oder Zusicherungen abzusehen, da wir diese nicht verwenden können und auch aus datenschutzrechtlichen Gründen sofort vernichten werden.
Warum stellen die Schattenzeilen keinen eigenen Zugang zur Verfügung?
Die Schattenzeilen sind ein in privater Freizeit betriebenes Projekt. Die Realisierung eines eigenen Zugangs überschreitet unsere zeitlichen, finanziellen und personellen Möglichkeiten. Es wäre dann erforderlich, dass ein Mitglied des Teams entweder jeden Benutzer besucht und von Angesicht zu Angesicht auf sein Alter hin überprüft oder dass die Schattenzeilen ein eigenes Altersverifikationssystem finanzieren. Beides ist uns nicht möglich.
Warum wird nicht das System xyz verwendet?
Bei der Auswahl der auf den Schattenzeilen verwendeten Jugendschutzsysteme haben wir darauf geachtet, dass die Systeme von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) positiv bewertet wurden. Diese positive Bewertung bedeutet, dass das bewertete System den sich aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ergebenden Anforderungen an eine geschlossene Benutzergruppe nachkommt.
Über die bislang von der KJM positiv bewerteten Systeme kannst Du Dich hier informieren.
Wenn Du ein System favorisierst, welches auf den Schattenzeilen bislang nicht angeboten und von der KJM als positiv bewertet wird, kannst Du Dich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Ich habe genug gelesen ...
Hier gelangst Du zurück zu den Zugangsmöglichkeiten.
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