Informationen zum Jugendschutz
Die Schattenzeilen sind mit einem Jugendschutz-Kennzeichen versehen. Software, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gedacht ist, kann damit besser über das Blockieren von Inhalten entscheiden.
Wir haben uns für das Label »Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia« (kurz: FSM) entschieden. Die FSM ist ein gemeinnütziger Verein, der sich mit Jugendmedienschutz in Onlinemedien befasst. Innerhalb des durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Jahr 2003 eingeführten Systems der regulierten Selbstregulierung ist die FSM anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien.

Warum ist ein Altersverifikationssystem notwendig?
Die deutsche Gesetzgebung erfuhr hinsichtlich des Jugendschutzes im April 2003 eine Änderung, nach der jugendgefährdende Inhalte nur einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich gemacht werden dürfen. Ein Zugang zu dieser Gruppe darf nur erhalten, wer persönlich das entsprechende Alter nachgewiesen hat. Wenn wir gegen diese Regelung und damit gegen geltendes Recht verstoßen, müssen wir uns dafür verantworten, was unter anderem eine Schliessung der Schattenzeilen zur Folge haben würde. Dieses Risiko werden wir nicht auf uns nehmen.
Muss ich mein Alter jedes Mal neu bestätigen?
Nein. Wenn du uns dein Alter einmal über eines der Altersverifikationssysteme bestätigt hast, werden wir uns diese Information merken. Die geschützten Inhalte sind dann nach einem erneuten Einloggen sofort freigeschaltet.
Wir behalten uns jedoch vor, die Bestätigung der gespeicherten Altersverifikation in größeren Zeitabständen erneut zu fordern, um Missbrauch vorzubeugen.
Warum genügt nicht ...?
… ein Button »Ich bin mindestens 18 Jahre alt«?
… meine Altersangabe in meinem Profil?
Allein durch die Eingabe eines Geburtsdatums im Profil können wir nicht prüfen, ob deine Angabe zutrifft oder nicht. Wir sind aber zu dieser Prüfung verpflichtet. Denn die zu schützenden Inhalte dürfen nur Benutzern zugänglich gemacht werden, die persönlich ihr Alter nachgewiesen haben. Die Eingabe deines Geburtsdatums im Profil ist kein persönlicher Nachweis.
… die Eingabe meiner Ausweisnummer?
Die Eingabe deiner Ausweisnummer wird auf Grund der deutschen Gesetzeslage als nicht ausreichender Jugendschutz angesehen. Die zu schützenden Inhalte dürfen nur Benutzern zugänglich gemacht werden, die persönlich ihr Alter nachgewiesen haben. Die Eingabe einer Ausweisnummer ist kein persönlicher Nachweis.
… eine Ausweiskopie?
Die Zusendung einer Ausweiskopie ist keine persönliche Überprüfung deines Alters. Wir können nicht feststellen, ob eine uns zugesandte Ausweiskopie tatsächlich die Kopie des Ausweises des Absenders ist. Wir bitten dich daher, von der Zusendung von Kopien oder Zusicherungen abzusehen, da wir diese nicht verwenden können und auch aus datenschutzrechtlichen Gründen sofort vernichten werden.
… das System xyz?
Bei der Auswahl eines Jugendschutzsystems müssen wir darauf achten, dass es von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) positiv bewertet ist. Diese Bewertung bedeutet, dass das bewertete System den sich aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ergebenden Anforderungen an eine geschlossene Benutzergruppe nachkommt. Gleichzeitig kommen aber auch nur Systeme infrage, durch deren Verwendung keine Kosten entstehen (schließlich verlangen wir kein Geld von dir für die Nutzung der Community). Leider ließen sich bislang keine Systeme mit diesen Kriterien finden.
Über die bislang von der KJM positiv bewerteten Systeme kannst du dich hier informieren.
Gibt es einen Jugendschutz-Beauftragten?
Die Verpflichtung zur Bestellung einer Jugendschutzbeauftragten ergibt sich aus §12 Abs. V Mediendienste-Staatsvertrag, §7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie aus §7a des Gesetztes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM).
Bewertende Stelle und Jugendschutzbeauftragter nach JMStV:
Ich habe genug gelesen.
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