Social Bondage:
Hinweis gesetzliche Änderungen!
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Gestern habe ich ein Ordnungsgeld zahlen müssen. 50 Euro! Die Umsetzung rechtlicher Grundlagen wurde im Stammhaus organisiert und zu den einzelnen Ressorts durchgestellt. Mich hat es als ersten in unserer Redaktion erwischt. Die Julia, das Luder, hatte mich schon lange auf dem Kieker und als die Frage kam, wer den*die Gendersprachbeauftragt*en*e bei uns macht, hat sie zugegriffen. Ich habe meinen Anwalt gefragt, ob die Sache rechtens ist. Leider ja. Es ist sicher an Vielen vorbei gegangen, aber ab dem 15.03.2023 kann bei nicht gendergerechter Sprache in Bereichen mit öffentlicher Wirkung ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 200,00 Euro fällig werden. Glücklicherweise dürfen Beauftragte in Ämtern, Redaktionen und Vereinen nur bis zu 50,00 Euro aufrufen, sonst hätte Julia, das Luder, 200 Euro gegen mich aufgerufen.
Schaut nach im Netz. §786 Abs. 1 bis 4. Gendergerechte Sprache im öffentlichen Dienst einschließlich Presse und Vereinswesen.
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