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Forum - BDSM - Ledersofa

Apropos: "Perversitäten" und Musik...

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19.12.2018 um 11:05 Uhr

Ich hätte dazu gern mal eure Meinung gehört:

 

Es gibt ein jährliches Musikfestival in Köln, das Amphi, wo sich die "schwarze Szene" trifft.

Von leichter Electro Musik bis zu neuer deutscher Härte ist musikalisch für jeden Geschmack etwas dabei.

 

Die Besucher haben teilweise sehr aufwändige Kostüme an und tragen auffälliges Make up. Man bereitet sich monatelang darauf vor. 

 

Es gibt auch allerlei zur Schau getragene Fetische und Herren oder Damen, die ihre Sklav(i)(e)n ausführen. 

 

Sicher würde es unter den Normalos einige geben, die sich erschrocken abwenden und sich fragen, wo sie gelandet sind. 

 

Nur dieses Jahr war selbst ich etwas düpiert. Das Festival kann ab 6 Jahren besucht werden (natürlich in Begleitung von Aufsichtspersonen).

Daher fand ich es auch total daneben, Leute zu entdecken, die nackt da rumliefen. Das krasseste war ein Mann mit Brustimplataten, der sein bestes Stück in einem Beutelchen versteckte und einen Pferdeschwanzbuttplug trug.

Dann gab es BDSM-Paare, die mitten im Publikum, während die Bands spielten, wo auch Kinder in Blickweite waren, Sessions abhielten.

 

Da ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich bin der Meinung, dass man zumindest so viel wie am normalen Strand oder im Schwimmbad anziehen sollte. Und auch wenn man das untereinander abgesprochen haben mag, dass da 1000 Leute zugucken, wurden die 1000 Leute gefragt, ob sie das sehen wollen? Wie kann man das tun, während sich da Kinder aufhalten? Wie gedankenlos bzw. ignorant muss man sein?

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Meister Y

Autor. Förderer.

19.12.2018 um 15:44 Uhr

Liebe griche: ich muss Dir in weiten Teilen recht geben. Man möge mich nicht falsch verstehen, meinetwegen kann und darf jeder seine Neigung leben, wie er möchte. Dennoch sollte es Regeln geben, an die man sich hält. Vor allem dann wenn sich Dinge in der Öffentlichkeit abspielen. Wenn es etwas gibt, das gar nicht geht, dann sind das sexuelle Handlungen an/vor Kindern! Wenn man also seine(n) Sub, oder gar sich selbst, öffentlich ausführen oder präsentieren möchte dann nicht, wenn Kinder in der Nähe sind! Sessions in deren Gegenwart sind ein absolutes no go! Ich erinnere an der Stelle auch mal daran, dass so etwas in Deutschland z.B. auch den Tatbestand des § 176 Strafgesetzbuch erfüllt.

Allerdings muss man da wohl auch den Veranstalter hart kritisieren, da muss eingeschritten werden.

Das es auch anders geht kenne ich von einem anderen Festival der schwarzen Szene, dem jährlichen WGT an Pfingsten in Leipzig. So schwarz die Szene auch sei, dort trifft man auch auf Fetischliebhaber, so sehr hat sich das mitlerweile zu einem Familienevent entwickelt. Vor allem auch, weil man das was Du erzählst dort nicht zulassen würde.

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Nachtasou

Autor. Korrektor.

20.12.2018 um 23:55 Uhr

Ich sehe Eltern in der Pflicht, die ihre Kinder überallhin schleppen. Allein die Lautstärke ist fürchterlich (nicht die der Kinder). Das ertragen ja nicht mal Haustiere. Lieber zwei Plugs in die Ohren!

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dienerin

Autorin. Förderer.

26.12.2018 um 21:06 Uhr

Warum gibt man eine solche Veranstaltung ab 6 Jahren frei?

War das immer so?

Das wären die Fragen die mich interessieren

Dienerin

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26.12.2018 um 21:32 Uhr

Das ist ein Musikfestival. Da sind Oma und Opa genauso dabei wie die Kinder. Ist doch schön, wenn die Musik eine Gemeinsamkeit ist. 

Ich denke, irgendwann ist das Andere aus dem Ruder gelaufen.

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26.12.2018 um 21:38 Uhr

Nachtasou

Ich sehe Eltern in der Pflicht, die ihre Kinder überallhin schleppen. Allein die Lautstärke ist fürchterlich (nicht die der Kinder). Das ertragen ja nicht mal Haustiere. Lieber zwei Plugs in die Ohren!

Es gibt kostenlose Ohrenschützer für Kinder. 

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Gelöscht.

26.12.2018 um 22:50 Uhr

Ich sehe schlicht und ergreifend alle Beteiligten in der Pflicht.

 

In aller erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, dass sie ihre Kinder vor derartigen Gefährdungen wirksam schützen.

Jedoch sollten sich die SMler, die dort eine Session in aller Öffentlichkeit abhalten darüber im Klaren sein, dass das was sie da tun im Sinne einer Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar sein kann.

Der Veranstalter selbst muss in seinem eigenen Interesse dafür sorgen, das alle Gesetze eingehalten werden, denn der Veranstalter hält letzten Endes für ausnahmslos alles den Kopf hin, was während der Veranstaltung auf dem Gelände und teilweise auch noch drumherum passiert. Also sollte dieser selbst dafür sorgen, dass strafbare Handlungen nicht stattfinden und dass eine Kinder- und Jugendgefährdung zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen ist. Da ist das kostenlose Verteilen von Ohrstöpseln meiner Meinung nach von einem "ausreichenden" Schutz sehr weit entfernt.

 

Von der Reihenfolge der Verantwortlichkeiten sehe ich es also folgendermaßen:

Primär ganz klar die Eltern!

Sekundär der Veranstalter.

Die SMler die dort ihre Sessions abhalten stehen zwar durchaus auch auf dünnem Eis, aber sie tragen meines Erachtens die geringste Verantwortung.

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Schattenwölfin

Autorin. Korrektorin. Förderer.

27.12.2018 um 07:30 Uhr

Sturmerprobt

Die SMler die dort ihre Sessions abhalten stehen zwar durchaus auch auf dünnem Eis, aber sie tragen meines Erachtens die geringste Verantwortung.

Da widersprichst Du Dir nun aber, wenn Du zunächst darauf hinweist, dass die SMler sich u. U. wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar machen und sie dann aus der Verantwortung weitgehend herausnimmst. Für mich beginnt diese Verantwortung übrigens schon unterhalb der Schwelle, an der das Verhalten ein strafbares im Sinne des Gesetzbuches ist.

Davon abgsehen sehe ich die Eltern immer als erste in der Pflicht, ihre Kinder zu schützen. Da Augenklappen neben den Ohrstöpseln nicht wirklich eine Lösung sind, bliebe hier nicht anderes übrig, als mit Kindern die Veranstaltung zu verlassen. Oder sie gar nicht erst mitzunehmen.

Auch die Verantwortlichkeit des Veranstalters sehe ich, der diese ggf. mit entsprechendem Ordnungspersonal zu erfüllen hat. Dass das nicht 100% funktionieren kann, sieht man bei anderen Großveranstaltungen: Immer wieder gelangt Pyrotechnik in die Fußballstadien, immer wieder kommt es dort zu strafbaren Handlungen, nicht nur der Gefährung durch das Zündeln, sondern auch konkret zu Körperverletzungen, sexuellen Übergriffen und Beleidigungen. Kontrollen am Einlass vermögen das ebenso wenig zu verhindern, wie Auspacken von Geschlechtsteilen bei einem Musikfestival so vermieden werden könnte.

Am Ende müssen also die Eltern die Entscheidung treffen, inwieweit sie riskieren wollen, dass ihre Kinder Dinge sehen, die für ihre Augen/Seelen nicht bestimmt sind.

Wölfin

Wölfin

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Gelöscht.

27.12.2018 um 08:17 Uhr

Ich sehe keinen Widerspruch in meiner Äußerung. Ich habe lediglich abstrahiert.

 

Für den Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses sind die Ausübenden höchstpersönlich verantwortlich.

Dafür das Kinder so etwas nicht zu sehen bekommen, sind jedoch primär die Eltern verantwortlich.

 

So und nicht anders steht es in meinem bezogenen Beitrag und genau so ist es gemeint.

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hanne lotte

Autorin. Korrektorin. Förderer.

27.12.2018 um 08:35 Uhr

Warum zieht ihr euch an den Kindern hoch?

 

Die haben wahrscheinlich das geringste Problem danit, einen Menschen nackt oder seltsam bekleidet zu sehen. Solange das aus freiem Willen geschieht, kann meinetwegen jeder Körperteile in Tütchen mit sich herumtragen.

 

Eine öffentliche Session ist dagegen ein absolutes Tabu, und das nicht wegen der Kinder. Das sind und bleiben strafbare Handlungen. Auch, was wir hinter verschlossenen Türen praktizieren, gehört in diese Kategorie und das ist gut so. Wir sind erwachsen und kennen die Bedeutung von SSC. Aber das ändert nichts an der Tatsache. Rein theoretisch muss ich jedem Nachbarn das Recht zugestehen, meinen Mann anzuzeigen, wenn ihm was auffällt. Deshalb tragen wir dafür Sorge, dass ihm nichts auffällt. Solange in vielen Familien Gewalt gegenüber Partnern und/ oder Kindern ausgeübt wird, muss das so sein.

Ich möchte mit meiner Neigung nicht als Ausrede für jegliche Übergriffigkeiten herhalten müssen.

 

Und es hat NIEMAND das Recht, über 100 Jahre Kampf um Gleichberechtigung mal eben mit Füßen zu treten, um ein Plaisirchen zu pflegen.

 

Ja, da ist ganz klar der Veranstalter in der Pflicht. Aber darüber hinaus auch jeder Besucher.

 

Gruß

hanne

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