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Möchte mal was zu den Schreibrichtlinen sagen.

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Gelöscht.

20.10.2013 um 14:38 Uhr

Hallo.

 

Ich habe schon einige Geschichten gelesen und ich finde sie sind sehr Gut geschrieben.

Nun gibt es diese Richtline das es z.b keine Geschichte mit Entführung und Freiheitsberaubung geben darf dabei kann alles mit einen Happyend enden.

Es ist nur eben der Anfang der dann alles sozusagen sehr spannend macht.

 

Ich habe selber auch schon Geschichten geschrieben z.b. seinerzeit auf der Chat Insel

Kilahu die es leider nicht meht gibt.

Dort habe ich eine fortlaufende Geschichte über eine Frau die ich dort kannte und mich

verfasst wo es sich um ein Abenteuer handelte die wir bei der Insel durchquerung erlebten.

Ich hatte dort viele die meine Geschichte mit spannung verfolgten was natürlich anspornt.

 

Wenn man eine Idee zu einer Geschichte hat der Anfang aber schon verboten ist dann ist man nicht mehr motiviert.

BDSM ist ist ja nun mal nicht Soft ansonsten müßte man Sachen wie z.b. das OWK ausschließen . Brutale Folter und Gewalt haben mit BDSM natürlich auch nichts zu tun es ist eben ein Ding in der Mitte.Entführung,Käfighaltung oder Inhaftierung und auspeitschen sind aber großer bestandteil von SM wenn man das jetzt aber rausnimmt was bleibt dann noch?

Befehl und gehorsam? Nun das kann man beim Militär auch haben.

 

Kurz gesagt die Geschichten werden vorher Zensurgelesen dort sollte dann entschieden werden und nicht von vor herein gleich alles verboten sein.

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Jona Mondlicht

Autor. Korrektor. Teammitglied.

20.10.2013 um 15:11 Uhr

Hallo Volvi,

 

da bin ich allerdings nicht Deiner Meinung.

 

Diese Vorgaben nennen wir - und darauf beziehst Du Dich in Deinem Beitrag:

 

Insbesondere folgende Inhalte veröffentlichen wir nicht:

 

Vergewaltigungsszenen

 

Entführungen und andere freiheitsberaubende Handlungen gegen den Willen einer Person

 

sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person stattfinden

 

sexuelle Handlungen an oder mit Minderjährigen

 

sexuelle Handlungen an oder mit Tieren

 

Handlungen, die zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führen

 

andere strafbare Handlungen

 

Keiner der genannten Punkte hat etwas mit BDSM zu tun. Vergewaltigungen, sexuelle Handlungen an Minderjährigen, mit Tieren und bleibende Schäden brauchen wir sicher nicht diskutieren.

 

Bezüglich der Handlungen gegen den Willen einer Person möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, dass Begegnungen in einem Machtgefälle durchaus die von Dir angesprochenen (Zitat:)

 

Entführung,Käfighaltung oder Inhaftierung und auspeitschen

 

enthalten können. Letztlich kommt es aber darauf an, dass die beteiligten Personen es aus freiem Willen tun.

 

Beispiel: Geht Dom auf die Straße, greift sich eine beliebige Frau und peitscht sie aus, ist das schlichtweg strafbar. Auch wenn - wie zur Umschiffung solcher seltsamen Vorstellungen - dann geschrieben wird, die Frau hätte im weiteren Verlauf plötzlich gemerkt, wie toll das sei, und am Ende sei sie glücklich gewesen. Da sträuben sich mir die Haare. Wenn aber Dom und Frau sich gegenseitig bekannt sind und eine wie auch immer zwischen ihnen erteilte Zustimmung zu solchen Handlungen vorliegt, sind auch gerne Überraschungsmomente möglich: Dom greift sich die sub dann unerwartet.

 

Solltest Du solche Fantasien bevorzugen, in denen Gewalt ausgeübt wird auf Menschen, die dem nicht zugestimmt haben (und ausbleibende Gegenwehr ist übrigens keine Zustimmung), dann gehört das in keine SM-Geschichte und schon gar nicht auf die Schattenzeilen.

 

Mir ist bewusst, dass es genug Foren gibt, in denen Geschichten gepostet werden, bei denen Einvernehmlichkeit keine besondere Rolle spielt - auch unter dem Vorwand, das sei doch schließlich SM. Gern wird dann auch behauptet, das seien die "echten, harten" Geschichten und hier sei alles "weich gespült". Ich habe nichts gegen solche Foren - jeder darf lesen, was ihm gefällt. Wenn es aber um das Veröffentlichen geht, möchten wir hier schon unsere Maßstäbe anlegen. Und für die gelten eben die Richtlinien, die ich oben nannte.

 

Viele Grüße

Jona

 

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Gelöscht.

20.10.2013 um 16:00 Uhr

Hallo Jona.

Das war aber jetzt ein sehr krasses Beispiel welches du hier angeführt hast.

 

Sicher es geht immer im einvernehmen.

Die Fesseln lassen sich vom Sub aber nicht öffnen genausowenig wie der Käfig.

 

Irgenwann beginnt alles man begibt sich in die Hände einer fremden Frau/ Mann

Da man üblicherweise auf ein Polizeiliches Führungszeugnis verzichtet weiß man aber nicht

ob alles so ist und bleibt wie es beginnt oder?

 

Ok in 99% aller fälle kann man wohl davon ausgehen das man nicht an jemanden gerät

der böse Absichten hegt aber ein Restrisiko bleibt immer wer das ausschließen will

muß die Käufliche variante wählen.

Sich treffen und verlieben und dann zufällig beide auf soetwas stehen ist eher selten.

 

Also bleibt ein Restrisiko.

 

Sollte es den Sub möglich sein die Fessel selbständig zu lösen ist der ganze Reiz dahin.

Gut man legt vorher fest welche Tabus es gibt und in den anderen Dingen lässt man

den Top frei Hand, gut ist das zu heftig benutzt man ein Kodewort oder geste.

 

Eine Dom die ich vor kurzen kennenlernte wollte von Tabus nix wisssen in der Beziehung müsse man tollerant sein. Klar habe ich das abgelehnt.

Die anderen 5 Punkte sehe ich voll ein.Aber dieses gegen den Willen endet eigendlich immer Positiv ansonsten gehörten filme wie die Schneekönigin auch auf den Index und das ist ein Kinderfilm.

Hier muß man unterscheiden zwischen fixion und Wirklichkeit.

 

Geschichten sind meist immer fixion.

 

Lieben Gruß

Volvi

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Jona Mondlicht

Autor. Korrektor. Teammitglied.

20.10.2013 um 16:14 Uhr

Hallo Volvi!

 

Sicher es geht immer im einvernehmen.

 

Wenn es einvernehmliche Handlungen sind, ist eine Geschichte darüber nicht von vornherein ausgeschlossen. Das aber hattest Du in Deinem Beitrag angesprochen.

 

Sollte es den Sub möglich sein die Fessel selbständig zu lösen ist der ganze Reiz dahin.

 

Auch das verlangt niemand. Natürlich kann sub gefesselt sein, ohne die Fesseln selbst lösen zu können. Entscheidend ist, ob das Fesseln einvernehmlich geschah oder nicht. Bitte nicht falsch verstehen: Das setzt kein "Darf ich Dich jetzt bitte fesseln" voraus. Aber grundsätzlich müssen beide handelnden Personen schon wissen, was sie da tun und auch damit einverstanden sein.

 

.Aber dieses gegen den Willen endet eigendlich immer Positiv

 

Dass Handlungen gegen den Willen "eigentlich immer positiv enden" lasse ich so nicht gelten. Das mag zutreffen, wenn man sich vorher über Grenzen verständigt hat und sich in einem Verhältnis befindet, wie ich es in meinem Beitrag beschrieb. Aber nicht, wenn man wirklich gegen den Willen einer anderen Person sexuell handelt. Das "eigentlich immer" impliziert schon ein "aber nicht wirklich immer" - und was dann? Kollateralschäden?

 

Also: Wenn Du eine Geschichte einsenden willst, in der sub gefesselt ist, ohne die Fesseln lösen zu können, ist das keinerlei Problem. Dagegen spricht auch keine der von Dir kritisierten Richtlinien. Wenn sub aber in keiner Weise wollte, dass solche Handlungen vorgenommen werden, sehe bitte von einer Zusendung ab.

 

Viele Grüße

Jona

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Gelöscht.

05.02.2014 um 15:53 Uhr

Ich habe hier einmal eine ergänzende Frage zu den Schreibrichtlinien:

Es heißt keine Vergewaltigungsszenen. Wenn ich jetzt aber eine "vorgetäuschte" Vergewaltigung habe, also mit vorheriger Zustimmung des "Opfers" und dies auch aus der gesamten Rahmenhandlung der Geschichte deutlich wird, fällt dies dann auch unter das Verbot?

 

Und weiter: Keine Handlungen, die zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führen. Wie sieht es hier mit Body-Modifikationen aus (Piercings, Tattoos, aber auch Brustvergrößerungen), wenn diese mit Einverständnis durchgeführt werde?

 

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Schattenwölfin

Autorin. Korrektorin. Förderer.

05.02.2014 um 16:38 Uhr

Hallo OswaldvdS!

 

Ganz grob kann man die strafrechtliche Relevanz eines Verhaltens als Grenze nehmen. Wo "das Opfer" einer Vergewaltigung oder Körperverletzung (Piercing z. B.) im Vorhinein seine Zustimmung erteilt hat, entfällt ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sodass einer Veröffentlichung zunächst nichts entgegen steht.

 

Allerdings haben wir gerne eine eindeutige Zustimmung im Vorfeld der jeweiligen Handlung.

 

Wölfin

 

 

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Jona Mondlicht

Autor. Korrektor. Teammitglied.

05.02.2014 um 20:06 Uhr

Hallo Oswald!

 

 Wenn ich jetzt aber eine "vorgetäuschte" Vergewaltigung habe, also mit vorheriger Zustimmung des "Opfers"

 

Meine Gedanken dazu: Es gibt keine "vorgetäuschte Vergewaltigung". Entweder ist es eine Vergewaltigung (und hat bei uns absolut nichts zu suchen) oder es ist ein Rollenspiel, eine Vereinbarung, ein Miteinander. Dass dies auch aus dem Text hervor gehen muss, versteht sich von selbst.

 

Und weiter: Keine Handlungen, die zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führen. Wie sieht es hier mit Body-Modifikationen aus (Piercings, Tattoos, aber auch Brustvergrößerungen), wenn diese mit Einverständnis durchgeführt werde?

 

Mit Einverständnis werden es wohl keine gesundheitlichen Schäden sein, und die von Dir angesprochenen Beispiele sind allesamt zwar Manipulationen und Veränderungen am Körper, aber keine Beschädigungen, welche die Gesundheit einschränken.

 

Solltest Du tatsächliche gesundheitliche(!) Schäden(!) meinen, sehe ich es kritisch. Denn ich würde von wenigstens einem der beiden beteiligten Menschen so viel Grips erwarten, dass sie genau das dem anderen gegenüber nicht verantworten wollen.

 

Viele Grüße

Jona

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Gelöscht.

05.02.2014 um 22:36 Uhr

Danke für die Antworten. Was mir zum ersten Punkt ("Vergewaltigung") vorschwebt fällt eindeutig unter Rollenspiel, bzw. Vereinbarung. Und ich dachte auch nicht an mehr als die oben genannten Modifikationen und ganz sicher nicht an bleibende gesundheitliche Schädigungen.

 

Ich wollte nur sicher gehen, dass ich nicht versehentlich gegen die Richtlinien verstosse.

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