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Spielarten & Toleranz
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wie wäre dann das Spiel eines Mordlustigen mit einem Todessehnsüchtigen einzuordnen?
Moment... Aus meiner Sicht passen die genannten Sachverhalte nicht zusammen.
Am Ausgangspunkt der Diskussion stand das Rollenspiel Mutter-Kind. Es wird von zwei Erwachsenen gespielt - und nicht von einem Erwachsenen und einem Kind. Der Vergleich zum Mordlustigen und Todessehnsüchtigen hinkt also, denn die Rollen wären - analog zum Ausgangspunkt - nicht gespielt, sondern real. Richtig wäre daher nur der Vergleich zu einem Rollenspiel, in dem einvernehmlich eine Mordszene gespielt wird und nicht tatsächlich stattfindet.
Viele Grüße
Jona
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wie wäre dann das Spiel eines Mordlustigen mit einem Todessehnsüchtigen einzuordnen?
Moment... Aus meiner Sicht passen die genannten Sachverhalte nicht zusammen.
Jein , lieber Jona,
Deinem Vergleich mit dem Mutter-Kind-Spiel stimme ich zu, aber wie schaut es bei sado-masochistischen Praktiken unter Erwachsenen aus (ohne weiteren Fetisch), also dem Vergleich zwischen der Körperverletzung und der Tötung? Beide erfüllen zunächst mal einen Straftatbestand. Noch immer geht der Gesetzgeber davon aus, dass zwar rechtfertigend in eine Körperverletzung eingewilligt werden kann, nicht aber in eine Tötung.
Ich nehme mal an, dass diese Unterscheidung den meisten Menschen irgendwie einleuchtet, weil das Leben am Ende doch einen höheren Stellenwert hat als die körperliche Unversehrtheit. Für die Juristen ist es noch immer die Sittenwidrigkeit mit der begründet wird, dass zwar in eine KV, nicht jedoch in eine Tötung rechtswirksam eingewilligt werden kann. Ein sowas von dehnbarer Begriff, und ich nehme an, dass jeder von uns eine Handvoll Menschen kennt, nach deren Empfinden sado-masochistische Körperverletzungen sittenwidrig sind, die jedoch eine Tötungshandlung auf Verlangen z.B. im Rahmen der Sterbehilfe nicht anstößig, sondern vielleicht sogar für geboten halten.
Ein objektiv messbares Kriterium wird es hier nicht geben. Häufig wird die Ernsthaftigkeit des Verlangens genannt. Wer aber maßt sich an, dass das Verlangen eines dem Tode geweihten Patienten ernsthafter ist als das eines Menschen, der glaubt im Tod den absoluten sexuellen Kick zu sehen?
Auch ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass eine Tötung auf Verlangen in engen Grenzen gerechtfertigt sein kann. Wir werden die Frage nach einer unverrückbaren Grenze hier zwar diskutieren, aber sicher nicht abschließend beantworten können. Nicht nur die Juristen tun sich schwer mit der Antwort und einer schlüssigen Begründung. Im Zweifel wird die Menschenwürde herhalten müssen. Nicht falsch verstehen, sie ist wirklich ein hohes und schützenswertes Rechtsgut; nach unserer Verfassung steht sie nicht mal zur Disposition des Würdeträgers.
Wölfin
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